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An das
Bundesministerium der Verteidigung
Herrn Minister Rudolf Scharping

11055 Berlin

München, den 31. Mai 2002

 

Pet 1-14-14-560-043780
Umbenennung der Universität der Bundeswehr München (Neubiberg)
in
Ludwig-Bölkow-Universität

Sehr geehrter Herr Minister Scharping,

mit unserer Petition (1) hatten wir zum bevorstehenden 90. Geburtstag Dr. Ludwig Bölkows um eine ehrende Aktion der Abgeordneten des Deutschen Bundestags gebeten. Das Schreiben des Verteidigungsministeriums vom 06. Mai 2002 (1a) hierzu an den Petitionsausschuß war Grundlage der am 10. Mai im Münchner Merkur und am 11. Mai in der SZ veröffentlichten Artikel. Diese Artikel vermittelten den Lesern den falschen Eindruck, als hätten wir uns an das Verteidigungsministerium gewandt und die Umbenennung wäre bereits abgelehnt worden (2). Unsere Bitte um Zusendung dieses Schreibens an uns als Petenten wurde seitens des Verteidigungsministeriums abgelehnt (Telefonat am 10. Mai).

In der Anlage erhalten Sie nun unseren an das Präsidium des Deutschen Bundestags gerichteten Brief (3) vom 16. Mai 2002, mit dem wir gegen diesen Eingriff in das laufende Petitionsverfahren protestieren sowie unsererseits Stellung nehmen müssen, da ja das Schreiben des Verteidigungsministeriums weite Verbreitung fand.

Auch um Schaden abzuwenden bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Minister, recht herzlich, sich persönlich für diese Ehrung des Herrn Dr. Bölkow einzusetzen.

Die Lokalpresse hat das Thema nämlich bereits aufgegriffen (4). Die Internetseite www.ludwig-boelkow-uni.de, auf die wir alle MdB und bayerischen MdL sowie viele Personen aus Verbänden und aus dem öffentlichen Leben per e-mail hingewiesen haben wird sehr häufig besucht. Wir haben zahlreiche, nur zustimmende Reaktionen aus allen Bereichen und Parteien erhalten.

Wäre es nicht fatal, wenn eine Ablehnung dieser Ehrung gerade im Wahljahr zur einer weiteren Verdrossenheit der Wähler in der Luft- und Raumfahrtregion München führen würde?

Es wird nämlich nicht verstanden, dass der Traditionserlaß von 1982 (5) das Recht von zivilen Bürgern einschränken soll, sinnvolle Vorschläge zur Benennung von Bildungseinrichtungen des Staates öffentlich zu unterbreiten.

Im Grundgesetz Artikel 14 (2) steht: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Was dient dem Wohle der Allgemeinheit mehr: Eine Beschränkung auf die bisherige Eigentümer- bzw. Ortsbezeichnung dieser Universität oder das Vorbild ihres auch international renommierten Ehrendoktors Ludwig Bölkow?

Die Lebensleistung Ludwig Bölkows sind ebenso wie seine Verdienste in Forschung und Technik unbestritten. Deshalb hatten wir die Zustimmung der Leitung der Universität ebenso wie die des Lehrkörpers und der Studenten als selbstverständlich vorausgesetzt.

Vielleicht ergibt sich auch anlässlich des unmittelbar bevorstehenden Parteitages die Möglichkeit einer Diskussion über die positiven außenpolitischen Wirkungen dieser Ehrung.

Mit freundlichen Grüßen

Sigi Stoehr

 

(1)    http://www.ludwig-boelkow-uni.de/btgpr.htm

(1a)  http://www.ludwig-boelkow-uni.de/bmvgstellungnahme.htm

(2)    http://www.ludwig-boelkow-uni.de/namenlos2.htm

(3)    http://www.ludwig-boelkow-uni.de/btgpr2.htm

(4)    http://www.ludwig-boelkow-uni.de/pressestimmen-lbu.htm

(5)    http://www.sicherheitspolitik.bundeswehr.de/menu_sipo2.php?par=10159&bereich=5&ebene=1


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